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WFA Bestimmungen

Der Wanderfahrerwettbewerb ist ein Wettbewerb der jungen Paddlerinnen und Paddler, die für ihre zurückgelegte Strecke in der letzten Saison, je nach Altersgruppe, geehrt werden. Die Anträge für die Verleihung des goldenen Schüler- bzw. Jugend- Wanderfahrerabzeichens müssen bis zum 1. November eines jeden Jahres schriftlich an die zuständigen Jugendvertreter der Landeskanuverbände zur Bestätigung eingereicht werden.

Für die Verleihung müssen einige Unterlagen eingereicht werden. Dazu zählen: Datenschutzerklärung des DKV, Unbedenklichkeitserklärung der Eltern (siehe dazu auch das Elternmerkblatt), ggf. Nachweis eines Ökologiekurses/Sicherheitskurses, ggf. selbst unterschriebener Goldantrag.

Allgemeine Bedingungen

  • Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder des DKV im Alter von 7 bis 17 Jahren. Als Alter im Sinne der folgenden Bestimmungen gilt das jeweils am 1. Oktober erreichte Alter.

  • Der Wertungszeitraum für das Schüler- bzw. Jugend- Wanderfahrerabzeichen ist das Kanusportjahr (1. Oktober jeden Jahres bis zum 30. September des folgenden Jahres).

  • Es ist ein DKV Fahrtenbuch zu führen. Dieses wird von den Vereinen und Verbänden ausgegeben.

  • Jeder Schüler und Jugendliche, der am Wettbewerb für das Schüler- bzw. Jugend- Wanderfahrerabzeichen des DKV teilnimmt, muss bei der Einreichung des Fahrtenbuches den Nachweis erbringen, dass er jährlich vor Beginn der sportlichen Tätigkeit ärztlich untersucht wurde.

  • Neu:
    Die Personenberechtigten haben gegenüber dem jeweiligen Verein jährlich eine schriftliche Erklärung abzugeben, mit der sie bestätigen, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Minderjährigen bekannt sind, die die Ausübung des Kanusports beeinträchtigen können. (Gütersloh, 13.2.2005)

  • Der Bewerber muss das Schwimmabzeichen in Bronze oder gleichwertiges nachweisen.

  • Gewertet wird jeder selbst gepaddelte Kilometer.
    Ortsgebundene Paddeleinheiten ( Polo, Freestyle, Slalom) werden mit einer Strecke von 4km pro abgeschlossener Stunde gewertet.
    (Beschlossen auf dem JVT in Kassel am 9.2.2003)

  • Im Wettbewerb um das Schüler- Wanderfahrerabzeichen erbrachte Leistungen werden nicht auf das Jugend- Wanderfahrerabzeichen angerechnet.

  • Bei Nachweis einer Behinderung kann Erleichterung gewährt werden.

  • Beim Erwerb des Schüler- bzw. Jugend- Wanderfahrerabzeichens sind alle rechtlichen Bestimmungen, insbesondere aber die des Naturschutzes, zu beachten. Diese Bedingungen sind in allen Landesverbänden des Deutschen Kanu-Verbandes gleich.

Schüler-Bronze

Das Schüler- Wanderfahrerabzeichen erhält, wer im Kanusportjahr:

 a)    im Alter von 7 bis 10 Jahren insgesamt 150 selbst gefahrene Kilometer nachweisen kann,

 b)    im Alter von 11 bis 12 Jahren insgesamt 250 selbst gefahrene Kilometer nachweisen kann.

 Von dieser Gesamtzahl müssen für das Schüler-Wanderfahrerabzeichen mindestens 3 Gemeinschaftsfahrten (Vereins-, Bezirks- oder Verbandsfahrten, auch Teilnahme am Winterausgleichsprogramm) je Kanusportjahr von dem Bewerber unter Leitung eines verantwortlichen Fahrtenleiters zurückgelegt worden sein. Die Bestätigung vom Veranstalter muss vorliegen.

Schüler-Silber

Das silberne Schüler-Wanderfahrerabzeichen wird verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des bronzenen Abzeichens im Mindestalter von 9 Jahren und Erreichen einer Gesamtsumme von 600 Kilometern. Es ist ein alters- und kanusportspezifischer Ökologiekurs nachzuweisen

Schüler-Gold

Das goldene Schüler-Wanderfahrerabzeichen wird verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des silbernen Abzeichens im Mindestalter von 11 Jahren und Erreichen einer Gesamtsumme von 1.100 Kilometern.

In den dazwischen liegenden bzw. verbleibenden Jahren wird bei Erfüllung der Bedingungen für das Schüler-Wanderfahrerabzeichen die jeweils zuvor erreichte Stufe wiederholt.

Für die Verleihung des bronzenen und silbernen Schüler-Wanderfahrerabzeichens sind die Jugendvertreter der Landes-Kanu-Verbände zuständig.

Die Verleihung des goldenen Schüler-Wanderfahrerabzeichens erfolgt durch den Vorsitzenden der DKV-Jugend.

Jugend-Bronze

 Das Jugend- Wanderfahrerabzeichen erhält, wer im Kanusportjahr:

 a)    im Alter von 13 bis 14 Jahren insgesamt 350 selbst gefahrene Kilometer nachweisen kann,

 b)    im Alter von 15 bis 17 Jahren insgesamt 450 selbst gefahrene Kilometer nachweisen kann.

Von dieser Gesamtzahl müssen für das Jugend-Wanderfahrerabzeichen mindestens 5 Gemeinschaftsfahrten (Vereins-, Bezirks- oder Verbandsfahrten, auch Teilnahme am Winterausgleichsprogramm) je Kanusportjahr von dem Bewerber unter Leitung eines verantwortlichen Fahrtenleiters zurückgelegt worden sein. Die Bestätigung vom Veranstalter muss vorliegen.

 

Jugend-Silber

Das silberne Jugend-Wanderfahrerabzeichen wird verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des bronzenen Abzeichens im Mindestalter von 15 Jahren und Erreichen einer Gesamtsumme von 1.300 Kilometern. Es ist ein alters- und kanusportspezifischer Ökologiekurs nachzuweisen.

Jugend-Gold

Das goldene Jugend-Wanderfahrerabzeichen wird verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des silbernen Abzeichens im Mindestalter von 16 Jahren und Erreichen einer Gesamtsumme von 2.300 Kilometern. Es ist ein Sicherheitskurs nach DKV-Richtlinien und ein Erste Hilfe-Kurs nachzuweisen. Ersatzweise für den Sicherheitskurs wird der Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens der DLRG in Bronze anerkannt. In den dazwischen liegenden bzw. verbleibenden Jahren wird bei Erfüllung der Bedingungen für das Jugend-Wanderfahrerabzeichen die jeweils zuvor erreichte Stufe wiederholt.

Für die Verleihung des bronzenen und silbernen Jugend-Wanderfahrerabzeichens sind die Jugendvertreter der Landes-Kanu-Verbände zuständig.

Die Verleihung des goldenen Jugend-Wanderfahrerabzeichens erfolgt durch den Vorsitzenden der DKV-Jugend.

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